Gebäudeenergieberatung Bestandsgebäude
Bestandsgebäude sind oft durch einen hohen Energieverbrauch gekennzeichnet. Dies verbunden mit verschiedenen Bauteilen, die einer Erneuerung bedürfen (Fenster, Fassade, Heizung, etc.). Das ist in der Regel der Grund für den Kontakt zu einem Gebäudeenergieberater.
Der Gebäudeenergieberater analysiert das Gebäude in seiner Gesamtheit bezüglich des Energiebedarfs (energetische Bilanzierung). Hieraus ergeben sich für die verschiedenen Bauteile unterschiedlich hohe Anteile am gesamten Energieverbrauch. Eine Reihenfolge der Sanierung der Sanierungsoptionen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird aufgestellt. Diese werden überlagert von der notwendigen Erneuerung von Bauteilen, z.B. undichte Fenster, durch die an verschiedenen Stellen z.B. der Wind oder gar Wasser eindringt, was diese Fenster an die 1. Stelle der Sanierung rücken lässt.
Das Gleiche gilt für die zunehmende Schimmelproblematik und überalterte/defekte Heizungen.
Während der Fachhandwerker/Fachingenieur auf sein Gewerk bzw. Fachrichtung ausgebildet ist, ist der Gebäudeenergieberater ein Analytiker für alle Bereiche des Gebäudes. Das führt immer zur finalen Umsetzung der Maßnahme mit dem erfahren gewerkspezifischen Fachhandwerksunternehmen. Im Rahmen der Baubegleitung übernimmt der Gebäudeenergieberater die Prüfung der Angebote, die Unterstützung bei den Auftragsverhandlungen, die Qualitätskontrolle während der Ausführung, die Endabnahme und Rechnungsprüfung.
Für die o.g. energetische Bilanzierung bietet sich der „Individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) an. Der iSFP gliedert sich in „Mein Sanierungsfahrplan“ mit dem Ergebnis der energetischen Bilanzierung sowie Maßnahme Schritten zur energetischen Sanierung und in die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“, in die Hinweise und Hilfen für die Umsetzung der Maßnahmen beschrieben sind.
Im Rahmen der Anstrengungen der Bundesregierung den Klimawandel zu begrenzen, wurde dieser iSFP im Rahmen der Bundesrichtlinie „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) entwickelt und wird mit der „Bundesförderung Energieeratung für Wohngebäude“ (EBW) gefördert. So wird jedem Eigentümer eines Gebäudes aufgezeigt, wo Energieeffizienzpotential vorhanden ist, um Geld zu sparen und den Klimawandel zu begrenzen.
Die Erstellung von iSFP ist Gebäudeenergieberatern vorbehalten, die durch Ausbildung und Prüfung die Eignung nachgewiesen haben. Dies ist die Bedingung für die Aufnahme in die Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energieagentur (DENA), siehe www.energie-effizienz-experten.de.
Neben den oben beschriebenen Informationen durch den iSFP bieten EBW und BEG:
1. Die Förderung des iSFP mit bis zu 80% der Kosten des Energieberaters.
2. Mit dem iSFP werden alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Wände, Dach), der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung um zusätzlich 5% zum eigentlichen Fördersatz BEG gefördert.
3. Die Baubegleitung und Fachplanung des Gebäudeenergieberaters wird mit bis zu 50% der Kosten gefördert.
Förderung Bestandsgebäude, „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG)
Über detaillierte individuelle Informationen, Fördersätzen und Möglichkeiten informier ich während der Beratung.
Sonderthema ab 2024: Förderung zum Heizungstausch
Förderung beim Einbau einer Wärmepumpe